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Psychotherapeuten





Qual der Wahl

Die richtige Therapieform und der passende Psychotherapeut
Nicht anders als bei einer medizinischen Behandlung ist der Einsatz einer Psychotherapie in der Regel dann besonders Erfolg versprechend, wenn das eingesetzte Verfahren bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher Methoden genau auf das zu lösende Problem zugeschnitten ist. Was im Einzelfall die richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie schwer beurteilen. Dazu braucht er den Rat des Experten. Wer sich über Spezialisierungen von Psychotherapeuten informieren will, bevor er einen Psychotherapeuten aufsucht, kann dies beim Psychotherapie Informationsdienst (PID) tun. Es gibt jedoch auch Leitlinien (Link), die nach umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen Behandlungsmethoden empfehlen.

Viele Psychologische Psychotherapeuten arbeiten ohnehin methodenübergreifend, d.h. sie verbinden Elemente verschiedener Therapieformen in einem Gesamtkonzept der Behandlung. Ergebnisse aus der neuesten wissenschaftlichen Forschung bescheinigen dieser Behandlungsstrategie gute Erfolge.

In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht für alle wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten Therapieverfahren die Kosten.

Viele qualifiziert ausgebildete Psychologische Psychotherapeuten haben deshalb trotz Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz nicht die Zulassung zur Abrechnung mit Krankenkassen. Über die Krankenversicherungskarte (vgl. „Der direkte Weg zum Psychotherapeuten“) kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die systemische Therapie werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die Behandlung ambulant erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden. In Einrichtungen der stationären Versorgung werden diese Verfahren hingegen in beträchtlichem Umfang eingesetzt und von den Kostenträgern – darunter selbstverständlich auch den Krankenkassen – finanziert. Die Berufsverbände Deutscher Psychologinnen und Psychologen halten diese Trennung für willkürlich, d. h. für sachlich nicht gerechtfertigt. Sie setzen sich dafür ein, dass alle bewährten Verfahren allen Patienten zur Verfügung gestellt werden und stets eine optimale Behandlung, die auf das Störungsbild so exakt wie möglich zugeschnitten ist gewährleistet werden kann. Eine Ausnahme gibt es im s.g. Facharztprogramm, dort sind z.B. auch systemische Therapie oder Biofeedback zugelassen (Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse).

Darauf müssen Sie achten
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die „Chemie“ zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre „innere Stimme“. Fühlen Sie sich im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen.

So können Sie sich informieren

Psychotherapeutische Sprechstunde: Sie haben Zugang zu einer Psychotherapeutischen Sprechstunde eines ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten. Hier können Sie sich über Behandlungsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen erkundigen. Sie werden ausführlich beraten. Zur Vermittlung in eine Psychotherapeutische Sprechstunde können Sie die Terminservicestelle der KVH anrufen.
Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten finden Sie im Branchentelefonbuch Ihres Wohnortes. Die „Gelben Seiten“ geben allerdings keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten Therapeuten. Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Titel „Psychotherapeut“ erst seit dem 1. Januar 1999 gesetzlich geschützt ist und erst seitdem nur noch von staatlich „approbierten“ Behandlern geführt werden darf. In älteren Adress- und Branchenbüchern sagt der Titel „Psychotherapeut“ deshalb nichts über die Qualifikation aus, so dass hier zusätzlich die Gefahr besteht, dass Sie an einen nicht umfangreich ausgebildeten Anbieter geraten.
Krankenkassen: Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Jede Krankenkasse verfügt über Adresslisten der Vertragsbehandler. Das sind Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte, die von den Kassen anerkannt sind.
Psychologischer Informationsdienst (PID) des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP): Mehr als nur die Adressen von Psychologischen Psychotherapeuten in Ihrer Region können Sie beim Psychotherapie-Informations-Dienst (Link), erfahren. Bei diesem Bürgerservice können Sie sich vorab über die Leistungsangebote der Psychologischen Psychotherapeuten informieren, die der PID in Ihrer Region verzeichnet hat.
Dazu zählen z.B. Spezialisierungen auf bestimmte Therapieformen, behandelte Störungen und Patientengruppen (z.B. Kinder/Jugendliche oder Erwachsene). Außerdem kann der PID z.B. auch Angaben darüber machen, welcher Psychotherapeut eine Therapie in einer bestimmten Fremdsprache durchführen kann oder welche Praxis auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.
Darauf müssen Sie achten
Wenn Sie einen Therapeuten ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin für das erste Gespräch. Klären Sie schon bei diesem ersten Kontakt die Frage, ob im Fall einer Behandlung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Der direkte Weg zum Psychotherapeuten

Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter allen sogenannten Vertrags-Ärzten und Vertrags-Psychotherapeuten. Sie können daher einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Diese Psychologischen Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes, sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden bisher von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Die ersten Behandlungsstunden werden als „probatorische“, d. h. vorbereitende Sitzungen bezeichnet. In ihnen stellt der Therapeut die Diagnose und ggf. die Indikation (es handelt sich um eine behandlungsbedürftige Erkrankung) für eine Behandlung. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist.
Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten, noch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist oder ob aus ärztlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht. Dies wird in Form eines sogenannten Konsiliarberichts durchgeführt.
Darauf müssen Sie achten
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Störung mit „Krankheitswert“. Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den Kassenleistungen.

Schwierigkeiten auf dem Weg zur Psychotherapie

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es gemessen am Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.