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Akuttherapie





Wenn Sie dringend und sofort Hilfe benötigen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich für eine sog. Akuttherapiestunde bei der Terminservicestelle (0711 7875-3966) dringlich zu melden.

In unseren Psychotherapeutischen Sprechstunden, die wir Ihnen ab April anbieten, entscheiden wir mit Ihnen zusammen, ob eine Akuttherapie nötig ist und ob Sie diese bei uns beginnen können. Sie können sich zu einer Akuttherapie über die Terminservicestelle der KVBW mit einem Dringlichkeitsschein anmelden. Dort werden Sie in eine Herrenberger (oder Umgebung) Psychotherapiepraxis vermittelt, die Ihnen eine Akuttherapiestunde anbieten kann.

!Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie dann immer nur erst einen ersten Termin zu einer Akuttherapie bekommen!

Evtl. hat die entsprechende Praxis gar nicht die Kapazitäten, Ihnen zeitnah die weiteren Folgesitzungen (insges. bis zu 12) einer ganzen Akuttherapie anzubieten! Alle Psychotherapeuten müssen aber der TSS einmal im Monat einen Akuttherapietermin melden, können aber gesetzlich zur Durchführung einer vollständigen Akuttherapie nicht verpflichtet werden.
Wahrscheinlich wird sich die Situation aber im Laufe der nächsten 6-12 Monate entspannen, weil die Praxen mit dem Auslaufen jetziger, kapazitätsbindender langfristiger Psychotherapien Zeiten für neue Akuttherapien einplanen und alle Dringlichkeitsfälle im Herrenberger Raum dann auch tatsächlich vermittelt und behandelt werden können.