Psychotherapie
Was ist Psychotherapie
Psychotherapie bedeutet die Behandlung seelischer Probleme. Sie bietet Hilfe bei
Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen
wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen, Süchte, u.a.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt.
Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen
schädigenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden begleitend zu medizinischen
Maßnahmen bei organischen Störungen eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen,
bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).
Wann ist eine Psychotherapie ratsam
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt,
sollte sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe
in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung
schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert.
Für den Erfolg einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, dass der Betroffene
ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren
Beseitigung, unterstützt durch den Psychotherapeuten mitzuarbeiten. Damit eine
Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim
Patienten im Übrigen noch ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und
Belastbarkeit gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.
Psychotherapieverfahren
Es gibt verschiedene Psychotherapieverfahren. Psychotherapie ist der Oberbegriff
für alle Therapieverfahren, die psychische Symptome verstehbar machen und/oder
verändern können. Welche Psychotherapie für die Behandlung Ihres Problems die
geeignete ist, lässt sich endgültig nur in Vorgesprächen mit einem qualifizierten
Psychotherapeuten klären. Grundsätzlich gibt es drei Formen der von den
Krankenkassen finanzierten sog. Richtlinienpsychotherapie. Dies sind die
Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die aus deren theoretischen
Grundlagen abgeleitete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Die Akuttherapie ist keine eigene Therapieform. In der Akuttherapie
können verschiedene Therapieverfahren und -methoden eingesetzt werden.
Die Akuttherapie wird eingesetzt, wenn eine Behandlung „dringend“
notwendig ist und schnell erfolgen muss, sie stellt also gewissermaßen eine
Art Notfallbehandlung dar. Es gibt aber auch noch die Neuropsychologische
Therapie, die von den Krankenkassen finanziert wird und bei der Diagnostik
bestimmter Erkrankungen, insbesondere hirnphysiologischen Ausfällen hilfreich
eingesetzt werden kann, wie z.B. bei der Demenz und bei Folgen eines Schlaganfalls.
Es gibt auch noch spezielle Methoden, die bei jeder Richtlinienpsychotherapie
zusätzlich eingesetzt werden können, dazu zählen Entspannungsverfahren,
wie das Autogene Training oder die Progressive Muskelentspannung, sowie
eine Methode, die bei der Behandlung von psychischen Traumata angewandt
wird, die EMDR Methode (hierfür benötigen die Psychotherapeuten
eine zusätzliche Zulassung – bitte darauf achten).
Es gibt auch noch andere Psychotherapieverfahren, die aber von den Krankenkassen nicht
finanziert werden. Andere Therapieformen sind z.B. die sog. Gesprächspsychotherapie
(obwohl natürlich auch in allen anderen Psychotherapieformen das Gespräch im Mittelpunkt steht),
die Gestalttherapie, Hypnotherapie nach Erickson, systemische Therapie oder verschiedene Formen
der Körperpsychotherapie, z.B. die Bioenergetik. Einige Psychotherapeuten bieten auch
Ehe/Paartherapie oder Familientherapie an. Hilfreiche Methoden aus diesen anderen Psychotherapien
werden vor allem von einigen Vertretern der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie
eingesetzt. Falls Sie am Facharztprogramm teilnehmen, werden diese Therapien jedoch teilweise
(z.B. systemische Therapie, Biofeedback) von den Krankenkassen getragen.
Eine Klärung mit der Krankenkasse ist hierbei sinnvoll.
Die drei Richtlinienverfahren werden nicht nur für einzelne Erwachsene,
sondern auch für Kinder und Gruppen angeboten. Auch diese werden von
den Kassen finanziert.
An der kassenärztlichen psychotherapeutischen Versorgung nehmen ärztliche Psychotherapeuten,
nämlich Fachärzte für Psychiatrie, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte
für Psychiatrie und Psychotherapie (mit dem Medizinstudium als Grundlage) und psychologische
Psychotherapeuten (mit dem Psychologiestudium als Grundlage) teil. Es gibt auch noch andere
Fachärzte, die psychotherapeutisch behandeln dürfen. Dies sind Ärzte mit einer Zusatzausbildung
für Psychotherapie. Für den Laien sind diese Zuständigkeiten sehr verwirrend,
aber ein Produkt der „Ständepolitik“.