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Psychotherapie





Was ist Psychotherapie

Psychotherapie bedeutet die Behandlung seelischer Probleme. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen, Süchte, u.a.

Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden begleitend zu medizinischen Maßnahmen bei organischen Störungen eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).

Wann ist eine Psychotherapie ratsam

Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebenso wenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Für den Erfolg einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, dass der Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung, unterstützt durch den Psychotherapeuten mitzuarbeiten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim Patienten im Übrigen noch ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.

Psychotherapieverfahren

Es gibt verschiedene Psychotherapieverfahren. Psychotherapie ist der Oberbegriff für alle Therapieverfahren, die psychische Symptome verstehbar machen und/oder verändern können. Welche Psychotherapie für die Behandlung Ihres Problems die geeignete ist, lässt sich endgültig nur in Vorgesprächen mit einem qualifizierten Psychotherapeuten klären. Grundsätzlich gibt es drei Formen der von den Krankenkassen finanzierten sog. Richtlinienpsychotherapie. Dies sind die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die aus deren theoretischen Grundlagen abgeleitete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die Akuttherapie ist keine eigene Therapieform. In der Akuttherapie können verschiedene Therapieverfahren und -methoden eingesetzt werden. Die Akuttherapie wird eingesetzt, wenn eine Behandlung „dringend“ notwendig ist und schnell erfolgen muss, sie stellt also gewissermaßen eine Art Notfallbehandlung dar. Es gibt aber auch noch die Neuropsychologische Therapie, die von den Krankenkassen finanziert wird und bei der Diagnostik bestimmter Erkrankungen, insbesondere hirnphysiologischen Ausfällen hilfreich eingesetzt werden kann, wie z.B. bei der Demenz und bei Folgen eines Schlaganfalls. Es gibt auch noch spezielle Methoden, die bei jeder Richtlinienpsychotherapie zusätzlich eingesetzt werden können, dazu zählen Entspannungsverfahren, wie das Autogene Training oder die Progressive Muskelentspannung, sowie eine Methode, die bei der Behandlung von psychischen Traumata angewandt wird, die EMDR Methode (hierfür benötigen die Psychotherapeuten eine zusätzliche Zulassung – bitte darauf achten).
Es gibt auch noch andere Psychotherapieverfahren, die aber von den Krankenkassen nicht finanziert werden. Andere Therapieformen sind z.B. die sog. Gesprächspsychotherapie (obwohl natürlich auch in allen anderen Psychotherapieformen das Gespräch im Mittelpunkt steht), die Gestalttherapie, Hypnotherapie nach Erickson, systemische Therapie oder verschiedene Formen der Körperpsychotherapie, z.B. die Bioenergetik. Einige Psychotherapeuten bieten auch Ehe/Paartherapie oder Familientherapie an. Hilfreiche Methoden aus diesen anderen Psychotherapien werden vor allem von einigen Vertretern der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie eingesetzt. Falls Sie am Facharztprogramm teilnehmen, werden diese Therapien jedoch teilweise (z.B. systemische Therapie, Biofeedback) von den Krankenkassen getragen. Eine Klärung mit der Krankenkasse ist hierbei sinnvoll.

Die drei Richtlinienverfahren werden nicht nur für einzelne Erwachsene, sondern auch für Kinder und Gruppen angeboten. Auch diese werden von den Kassen finanziert.

An der kassenärztlichen psychotherapeutischen Versorgung nehmen ärztliche Psychotherapeuten, nämlich Fachärzte für Psychiatrie, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (mit dem Medizinstudium als Grundlage) und psychologische Psychotherapeuten (mit dem Psychologiestudium als Grundlage) teil. Es gibt auch noch andere Fachärzte, die psychotherapeutisch behandeln dürfen. Dies sind Ärzte mit einer Zusatzausbildung für Psychotherapie. Für den Laien sind diese Zuständigkeiten sehr verwirrend, aber ein Produkt der „Ständepolitik“.